Allgemeine Geschäftsbedingungen
2four1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sisu 2four1 AG (nachfolgend 2four1) unterhält eine Mobile-Applikation (iOS und Android), auf der von 2four1 unabhängige Unternehmen (nachfolgend Dienstleister) Nutzern der Applikation (nachfolgend Nutzer) Gutscheine für ihre Angebote zur Verfügung stellen.
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden integralen Bestandteil des zwischen 2four1 und dem Dienstleister geschlossenen Vertrags. Ebenfalls integraler Bestandteil des Vertrags zwischen 2four1 und dem Dienstleister bildet der Anhang zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Mit der Registrierung des Dienstleisters auf der Mobile-Applikation der Zurverfügungstellung der gewünschten Daten entsteht zwischen dem Dienstleister und 2four1 ein Vertrag.
3. Stellung von 2four1
2four1 wird nicht Partei in Dienstleistungsverhältnissen zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer. 2four1 bietet mit ihrer Mobile-Applikation lediglich eine Plattform, auf der Nutzer auf Angebote des Dienstleisters aufmerksam gemacht werden.
4. Dauer des Vertrags und Beendigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Dienstleister kann den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Eine unterjährige Auflösung des Vertrages durch den Dienstleister ohne wichtigen Grund ist ausgeschlossen.
2four1 ist jederzeit dazu berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. 2four1 ist jederzeit dazu berechtigt, ohne Angabe von Gründen das in der Mobile- Applikation angelegte Profil des Dienstleisters mit allen Gutscheinen zu löschen. 2four1 ist
ebenfalls berechtigt, ohne Angabe von Gründen einzelne Gutscheine des Dienstleisters aus der Mobile-Applikation zu löschen.
5. Veräusserung des Geschäfts durch Dienstleister
Der Dienstleister verpflichtet sich, sein Geschäft während der Vertragslaufzeit nicht ohne die Übertragung des vorliegenden Vertrags auf den Erwerber zu veräussern. Der Dienstleister teilt 2four1 eine bevorstehende Geschäftsveräusserung und / oder eine Veränderung seiner Inhaberschaft unverzüglich schriftlich mit.
6. Mobile-Applikation
Während der Vertragslaufzeit unterhält 2four1 eine Mobile-Applikation, welche den Standort ihrer Nutzer ermittelt und diesen Angebote in ihrer Nähe vorschlägt. Mittels eines Algorithmus ermittelt die Mobile-Applikation die Vorlieben und Bedürfnisse ihrer Nutzer und ist in der Lage, den Nutzern personalisierte Angebote vorzuschlagen. Dafür erhebt 2four1 Daten über die vom Nutzer beim Dienstleister bezogenen Produkte und Dienstleistungen sowie deren Preise.
Jeder Dienstleister wird auf der Mobile- Applikation in einem Profil vorgestellt. Nach vorgegebenem Template wird auf der Profilseite des Dienstleisters sein Logo, ein Bannerbild sowie ein kurzer Unternehmensbeschrieb eingebunden. Zudem werden auf der Profilseite die Kontaktdaten (inkl. Social Media-Kanäle) und die Öffnungszeiten des Dienstleisters bekanntgegeben. Eine Karte von Google Maps ermöglicht es den Nutzern, unkompliziert zur Geschäftsstelle des Dienstleisters zu navigieren. In die Profilseite des Dienstleisters werden zudem, sofern vorhanden, Google Rezensionen und Bewertungen eingebunden. 2four1 kann am Profiltemplate jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Dienstleister Anpassungen vornehmen.
7. Werbung für die Mobile-Applikation
2four1 bewirbt die Mobile-Applikation mit den von ihr als angemessen erwogenen Mitteln.
8. Vertrieb der Mobile-Applikation
2four1 vertreibt die Mobile-Applikation über den App Store von Apple bzw. Google Play und erhebt von den Nutzern eine monatlich oder jährlich zu bezahlende Abonnementsgebühr. Die 2four1 behält sich vor, diese Abonnementsgebühr den jeweiligen Marktentwicklungen anzupassen.
Der Dienstleister hat das Recht, die Mobile- Applikation selbst als Nutzer kostenfrei zu nutzen. Dieses Recht ist auf einen Nutzer pro registrierten Dienstleister und ein Endgerät beschränkt.
9. Pflicht des Dienstleisters Gutscheine verfügbar zu machen
Der Dienstleister ist verpflichtet, jedem Nutzer mindestens vier Gutscheine pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist der Dienstleister dazu verpflichtet, Gutscheine zur Verfügung zu stellen und diese zu validieren. Während der gesamten Vertragslaufzeit hat der Dienstleister kein Recht dazu, das bei Vertragsschluss definierte Angebot abzuändern bzw. anzupassen, sofern 2four1 nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Auch für vom Dienstleister neu ins Angebot aufgenommene Produkte und Dienstleistungen sind auf der Mobil-Applikation rabattierte Gutscheine verfügbar zu machen. Für mehr Informationen zu den Angeboten des Dienstleisters, vgl. Anhang zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.
10. Kosten für den Dienstleister
Die Werbung des Dienstleisters und die Zurverfügungstellung von Gutscheinen auf der Mobile-Applikation ist für den Dienstleister im ersten Jahr ab Veröffentlichung der Mobile- Applikation kostenfrei. Das heisst allerdings nicht, dass 2four1 den Dienstleister für die Rabattierung seiner Produkte und Dienstleistungen entschädigt.
2four1 kann ab dem zweiten Jahr vom Dienstleister eine Provisionsgebühr von 5% der Zahlung für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung verlangen, zu dessen bzw. deren Bezug ein Gutschein validiert worden ist.
Sofern 2four1 vom Dienstleister Provisionsgebühren verlangt, erstellt 2four1 regelmässig Abrechnungen über die validierten Gutscheine und die entsprechenden Provisionsgebühren. Diese sind vom Dienstleister umgehend zu prüfen. Fragen oder Einwendungen sind innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Abrechnung in Textform bei 2four1 mit Begründung und entsprechendem Nachweis geltend zu machen, ansonsten die Abrechnung als genehmigt gilt.
Der Dienstleister ist verpflichtet, Rechnungen von 2four1 innert 10 Arbeitstagen zu begleichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gerät er ohne weitere Nachricht in Verzug.
Unabhängig davon, ob 2four1 vom Dienstleister Provisionsgebühren erhebt, wird 2four1 über die Validierung von Gutscheinen über die Mobile-Applikation informiert. Für 2four1 ist auch die Zahlung des Nutzers an den Dienstleister für rabattierte Produkte und Dienstleistungen ersichtlich.
11. Anbringen eines Stickers
2four1 kann dem Dienstleister einen 2four1- Sticker zukommen lassen. Dem Dienstleister wird empfohlen, diesen Sticker an gut sichtbarer Stelle am Eingang seiner Geschäftsstelle anzubringen. Damit zeigt er an, dass er auf der Mobile-Applikation Gutscheine zur Verfügung stellt und diese auch validiert.
12. Bearbeitung und Veröffentlichung von Daten durch 2four1
Der Dienstleister willigt ein, dass 2four1 im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages dessen Daten wie z.B. sein Logo, Bilder, Kontaktinformationen und Werbetexte etc., bearbeitet und veröffentlicht.
13. Geheimhaltung
Der Dienstleister ist zur Geheimhaltung aller geheimer Informationen verpflichtet. Als „geheime Informationen“ sind sämtliche Informationen anzusehen, welche 2four1 dem Dienstleister mitteilt oder bereits mitgeteilt hat oder die der Dienstleister im Zusammenhang mit der Entwicklung und / oder Benutzung der Mobile-Applikation sonstwie bekannt geworden sind oder bekannt werden, unabhängig von der Form der Mitteilung (mündlich, schriftlich oder auf Datenträgern gespeichert).
Als geheime Informationen werden insbesondere folgende Informationen angesehen:
- Geschäftsmodell,
- unternehmerische Prozesse von 2four1,
- Werbematerial,
- Softwarecode und Algorithmen,
- Knowhow,
- finanzielle Informationen,
- Vertragsunterlagen, etc.
Der Dienstleister darf geheime Informationen Dritten nur nach vorgängigem schriftlichem Einverständnis von 2four1 zugänglich machen. Er verpflichtet sich ausserdem, sämtliche Verbindlichkeiten aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung in einer mit dem oder den Dritten zu schliessenden Geheimhaltungsvereinbarung diesem oder diesen zu überbinden.
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle notwendigen V orkehrungen zu treffen, damit Unbefugte keinen Zugang zu geheimen Informationen erhalten.
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche ihm überlassene Unterlagen, Datenträger, Muster, Modelle usw. herauszugeben oder zu vernichten, sofern die mitteilende Partei dies schriftlich verlangt. Die Vernichtung ist 2four1 schriftlich zu bestätigen.
Sämtliche Unterlagen, Datenträger, Muster, Modelle usw., welche 2four1 gestützt auf diese Geheimhaltungsvereinbarung dem Dienstleister überlässt, verbleiben vollumfänglich im Eigentum von 2four1.
Sämtliche bestehenden Immaterialgüterrechte an geheimen Informationen verbleiben vollumfänglich bei 2four1. Durch die Mitteilung geheimer Informationen werden dem Dienstleister keine Nutzungsrechte an daran bestehenden Immaterialgüterrechten eingeräumt.
Sollte der Dienstleister gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung verstossen, hat er 2four1 eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 50'000.00 für jeden einzelnen Verstoss zu bezahlen. 2four1 ist zudem berechtigt, vom Dienstleister Schadenersatz oder Gewinnherausgabe zu verlangen.
Unabhängig von der Bezahlung der Konventionalstrafe ist der Dienstleister verpflichtet, den vertragsgemässen Zustand nach Möglichkeit wiederherzustellen und die Geheimhaltungsvereinbarung zu erfüllen.
14. Haftung von 2four1
2four1 haftet dem Dienstleister für die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Schäden nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit direkten und unmittelbaren Schäden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Soweit gesetzliche zulässig wird auch die Haftung für indirekte und mittelbare Schäden wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen wird ebenfalls ausgeschlossen.
2four1 trifft keine Haftung für Schäden, welche dem Dienstleister aus Betriebsunterbrechung und / oder technischer Störung seitens 2four1 und / oder seitens des Dienstleisters entstanden sind.
In keinem Fall haftet 2four1 dem Dienstleister für einen höheren Betrag als die vom Dienstleister an 2four1 im Rahmen der Durchführung des vorliegenden Vertrags im laufenden Jahr bereits bezahlte Provision.
Der Dienstleister ist verpflichtet, 2four1 für Schäden des Nutzers aus dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer (inkl. allfälliger Prozesskosten) schadlos zu halten.
15. Anpassungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
2four1 ist dazu berechtigt, diese allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ergänzen. Anpassungen werden wirksam, wenn sie auf der Website von 2four1 oder in der Mobile- Applikation publiziert wurden und der Dienstleister der Anpassung nicht innert 14 Tagen seit Publikation schriftlich widersprochen hat. Ergänzungen und Anpassungen anderer Vertragsteile als dieser allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen oder weiterer vertraglicher Abreden zwischen den Parteien unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Recht der Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
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Kategorie der Technologie |
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Art der gesammelten Informationen |
Wie Sie die Nutzung steuern können |
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Funktionalität |
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